- Kurzantwort
- Wann ist der Verkauf ohne Makler sinnvoll?
- Ablauf Schritt für Schritt
- Verkaufspreis realistisch festlegen
- Unterlagen zusammenstellen
- Energieausweis und Immobilienanzeige
- Exposé und Vermarktung
- Anfragen und Besichtigungen
- Käufer und Finanzierung prüfen
- Preis verhandeln und Zusagen einordnen
- Notar, Kaufvertrag und Übergabe
- Kosten ohne Makler
- Steuer und Restschuld
- Häufige Fehler
- Checkliste
- FAQ
Kann man eine Immobilie ohne Makler verkaufen?
Ja. Du kannst ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück in Deutschland grundsätzlich privat und ohne Immobilienmakler verkaufen. Eine Maklerbeauftragung ist keine Voraussetzung dafür, dass ein Immobilienverkauf wirksam zustande kommt. Nicht verzichten kannst du beim Grundstückskauf dagegen auf die gesetzlich vorgeschriebene Form: Nach § 311b BGB muss der Vertrag, mit dem sich eine Partei zur Übertragung oder zum Erwerb eines Grundstücks verpflichtet, notariell beurkundet werden.
„Ohne Makler“ bedeutet deshalb nicht „ohne Fachstellen“. Als privater Verkäufer organisierst du zwar die Vermarktung selbst, aber im Prozess können weiterhin Notariat, Behörden, Energieausweis-Aussteller, Gutachter, Bank, Steuerberatung oder anwaltliche Beratung eine Rolle spielen. Welche davon du tatsächlich brauchst, hängt vom Objekt und vom Verkaufsfall ab.
| Aufgabe | Ohne Makler | Wichtig |
|---|---|---|
| Preis und Vermarktung | organisierst du selbst | Marktwert und Zielgruppe nicht nur nach Gefühl bestimmen |
| Besichtigungen und Verhandlung | führst du selbst | Angaben dokumentieren und Kaufinteressenten strukturiert prüfen |
| Kaufvertrag | Notariat | Grundstückskaufvertrag muss notariell beurkundet werden |
| Energieausweis | Verkäuferpflichten bleiben bestehen | Vorlage und Pflichtangaben nach geltendem Gebäudeenergierecht beachten |
Der größte Vorteil ist die Kontrolle über den Prozess und die mögliche Ersparnis einer Maklercourtage. Der Nachteil ist, dass du Aufgaben übernimmst, bei denen ein falscher Preis, unvollständige Unterlagen oder unklare Angaben wirtschaftlich mehr kosten können als die eingesparte Vermittlungsleistung.
Wann ist ein Immobilienverkauf ohne Makler sinnvoll?
Ein Privatverkauf kann gut funktionieren, wenn das Objekt verständlich ist, du den regionalen Markt einschätzen kannst und genug Zeit für Anfragen, Besichtigungen und Unterlagen hast. Besonders bei einem marktgängigen Einfamilienhaus oder einer gut dokumentierten Eigentumswohnung kann die Eigenvermarktung überschaubar sein. Schwieriger wird es bei ungewöhnlichen Grundstücken, rechtlichen Belastungen, Erbengemeinschaften, vermieteten Objekten, Sanierungsfällen oder wenn du weit entfernt wohnst.
Die Entscheidung sollte nicht allein an der Provision hängen. Ein Makler übernimmt typischerweise Marktansprache, Terminmanagement und Teile der Kommunikation; ohne Makler bleiben diese Aufgaben bei dir. Gleichzeitig kannst du einzelne Leistungen separat einkaufen, etwa eine qualifizierte Wertermittlung oder professionelle Fotos, ohne den gesamten Verkauf über einen Makler abzuwickeln.
| Frage | Privatverkauf eher passend | Unterstützung eher sinnvoll |
|---|---|---|
| Zeit | du kannst über Wochen zuverlässig reagieren | Beruf, Entfernung oder Familie lassen wenig Spielraum |
| Objekt | gut dokumentiert und marktgängig | Sonderrechte, Schäden oder komplexe Nutzung |
| Preiswissen | du kannst Vergleichsmarkt und Wertmerkmale einordnen | Preis basiert vor allem auf Wunsch oder Erinnerung an frühere Angebote |
| Kommunikation | du kannst verhandeln und klare Grenzen setzen | starke emotionale Bindung erschwert Preisgespräche |
Immobilienverkauf ohne Makler: der Ablauf Schritt für Schritt
Ein strukturierter Ablauf verhindert, dass du erst nach Veröffentlichung des Inserats merkst, dass wichtige Unterlagen fehlen oder der Angebotspreis nicht begründbar ist. Sinnvoll ist eine Reihenfolge, in der erst die Fakten zum Objekt und zur eigenen finanziellen Situation geklärt werden und danach die Vermarktung beginnt.
- Eigentum, Belastungen und Restschuld klären. Prüfe Grundbuchsituation, laufende Finanzierung und mögliche Löschungs- oder Ablösefragen.
- Unterlagen zusammentragen. Besorge Energieausweis und objektspezifische Dokumente frühzeitig.
- Wert und Angebotspreis herleiten. Nutze Vergleichsdaten und bei Bedarf qualifizierte Bewertung.
- Exposé erstellen. Beschreibe Zustand, Flächen, Ausstattung und Besonderheiten nachvollziehbar.
- Vermarktung starten. Wähle Portale und Kanäle passend zur Zielgruppe.
- Anfragen vorqualifizieren. Trenne ernsthafte Interessenten von unverbindlichen Kontakten.
- Besichtigungen durchführen. Halte Fakten und bekannte Besonderheiten konsistent fest.
- Finanzierbarkeit des Käufers einordnen. Vor dem Notartermin sollte die Finanzierung realistisch geklärt sein.
- Konditionen verhandeln und Notariat einbinden. Kaufpreis, Übergabe und bekannte Punkte müssen in den Vertragsentwurf passen.
- Notartermin, Kaufpreiszahlung und Übergabe. Schlüssel und Besitz sollten entsprechend der vertraglichen Regelungen übergehen.
Wenn du nach dem Verkauf selbst eine neue Immobilie kaufen willst, plane den Nettoerlös nicht zu früh als verfügbares Eigenkapital ein. Restschuld, Verkaufskosten und gegebenenfalls steuerliche Effekte können den tatsächlich verfügbaren Betrag verändern. Dazu passt der Housefinan Ratgeber zur Hauskauf Finanzierung.
Verkaufspreis festlegen: Warum „ohne Makler“ nicht „ohne Bewertung“ heißt

Ein realistischer Angebotspreis ist einer der wichtigsten Hebel beim Privatverkauf. Zu niedrig angesetzt, kann Vermögen verschenkt werden. Zu hoch angesetzt, kann das Inserat lange online bleiben, wodurch spätere Preissenkungen für Interessenten wie ein Warnsignal wirken können. Der richtige Preis ist deshalb keine reine Verhandlungstaktik, sondern das Ergebnis aus Objektmerkmalen und Markt.
Bei Grundstücken hilft der Bodenrichtwert nur als Ausgangspunkt. Er ist nicht automatisch der Verkaufspreis eines konkreten Grundstücks. Für bebaute Immobilien kommen zusätzlich Gebäudezustand, Wohnfläche, Modernisierungen, Energiezustand, Mikrolage, Nutzbarkeit und Nachfrage hinzu. Unser Ratgeber Grundstückswert ermitteln erklärt, wie Bodenrichtwert, Bodenwert und Verkehrswert auseinanderzuhalten sind.
Für einen marktgängigen Privatverkauf kannst du mehrere Ebenen kombinieren: aktuelle Vergleichsangebote, bekannte reale Verkaufspreise soweit zugänglich, Boden- und Lageinformationen sowie eine sachliche Objektanalyse. Bei ungewöhnlichen Immobilien, Erbschaft, Scheidung oder starkem Preisrisiko kann ein Gutachten oder eine qualifizierte Wertermittlung sinnvoll sein.
Haus, Wohnung oder Grundstück: Die Preislogik ist nicht identisch
Bei einem Einfamilienhaus hängen Preis und Nachfrage stark von Grundstück, Gebäudezustand, energetischer Qualität, Modernisierungen und Mikrolage ab. Bei einer Eigentumswohnung spielen zusätzlich Gemeinschaftseigentum, Hausgeld, Rücklagen, geplante Maßnahmen und die Teilungserklärung eine Rolle. Ein unbebautes Grundstück wiederum wird stärker über Lage, Bebaubarkeit, Erschließung und Bodenwerte eingeordnet. Wer alle Objekte mit derselben Quadratmeterlogik bewertet, kann deshalb zu einem irreführenden Angebotspreis kommen.
Für den Privatverkauf ist außerdem wichtig, zwischen Angebotspreis und realistisch erzielbarem Verkaufspreis zu unterscheiden. Online-Inserate zeigen, was Verkäufer verlangen, nicht zwingend, was Käufer später tatsächlich zahlen. Nutze Angebotsdaten daher als Marktbeobachtung und nicht als alleinige Bewertungsgrundlage. Wenn das Objekt stark vom regionalen Standard abweicht, kann professionelle Bewertung trotz Verkauf ohne Makler sinnvoll sein.
Lege vor Veröffentlichung außerdem fest, wie du mit Verhandlungsspielraum umgehst. Ein künstlich sehr hoher Startpreis kann die passende Zielgruppe ausschließen; ein zu niedriger Preis kann dagegen unnötig viele Anfragen erzeugen und einen Verkaufsdruck aufbauen. Der Preis sollte aus den Objektmerkmalen hergeleitet werden und trotzdem Raum für eine realistische Verhandlung lassen.
Welche Unterlagen brauchst du beim privaten Immobilienverkauf?

Die genaue Dokumentenliste hängt davon ab, ob du ein Haus, eine Wohnung, ein Grundstück oder eine vermietete Immobilie verkaufst. Ein seriöser Privatverkauf sollte deshalb nicht mit einer starren „Universalcheckliste“ arbeiten. Ziel ist, dass Interessenten und das Notariat die rechtlich und wirtschaftlich relevanten Eigenschaften nachvollziehen können.
- Eigentum und Grundstück: aktuelle Angaben aus Grundbuch und Kataster, Flurkarte beziehungsweise Lageinformationen, soweit erforderlich.
- Gebäude: Grundrisse, Wohn- und Nutzflächenangaben, Bauunterlagen, Informationen zu Umbauten und Modernisierungen.
- Energie: gültiger Energieausweis, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
- Finanzierung und Belastungen: bei bestehender Finanzierung Informationen zur Restschuld und zu eingetragenen Grundpfandrechten, damit Ablösung und Löschung vorbereitet werden können.
- Eigentumswohnung: zusätzlich können Teilungserklärung, Protokolle, Wirtschaftsplan, Hausgeld und Informationen zur Gemeinschaft relevant sein.
- Vermietete Immobilie: Mietvertrag, Miethöhe, Betriebskosten und weitere mietbezogene Unterlagen.
Unklare oder widersprüchliche Flächenangaben sollten vor der Vermarktung geklärt werden. Dasselbe gilt für nicht dokumentierte Umbauten oder bekannte Mängel. Ein gutes Exposé fasst die Fakten zusammen; es ersetzt nicht die zugrunde liegenden Unterlagen.
Bei Eigentumswohnungen die Gemeinschaft mitdenken
Verkaufst du eine Eigentumswohnung, interessiert sich ein Käufer nicht nur für deine Räume. Er kauft zugleich einen Miteigentumsanteil und tritt in eine bestehende Gemeinschaft ein. Deshalb können Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, aktuelle Wirtschaftspläne, Hausgeld, Instandhaltungsrücklage und Protokolle der Eigentümerversammlungen wirtschaftlich relevant sein. Geplante Dach-, Fassaden- oder Heizungsmaßnahmen können die Kaufentscheidung stark beeinflussen.
Prüfe deshalb früh, welche Unterlagen bei der Verwaltung angefordert werden müssen und wie aktuell sie sind. Wenn eine Sonderumlage beschlossen oder eine größere Sanierung diskutiert wird, sollte die Kommunikation dazu sachlich und konsistent sein. Ein optisch perfektes Exposé kompensiert keine offenen Fragen zur Gemeinschaft.
Energieausweis und Immobilienanzeige: Pflichten gelten auch ohne Makler
Der Verzicht auf einen Makler ändert nichts an den gesetzlichen Pflichten rund um den Energieausweis. Nach § 80 des geltenden Gebäudeenergierechts ist beim Verkauf grundsätzlich ein Energieausweis auszustellen, wenn nicht bereits ein gültiger Ausweis vorliegt und keine Ausnahme greift. Potenziellen Käufern muss er spätestens bei der Besichtigung zugänglich gemacht werden; nach Abschluss des Kaufvertrags ist er zu übergeben.
Für kommerzielle Immobilienanzeigen enthält § 87 Pflichtangaben, wenn zum Zeitpunkt der Anzeige ein Energieausweis vorliegt. Dazu gehören unter anderem Art des Ausweises, Endenergiebedarf oder -verbrauch, wesentliche Energieträger sowie bei Wohngebäuden Baujahr und Energieeffizienzklasse. Die genaue Rechtslage und mögliche Ausnahmen solltest du für dein Objekt aktuell prüfen.
Praktisch heißt das: Erstelle die Anzeige nicht zuerst und kümmere dich erst bei der ersten Besichtigung um den Energieausweis. Wenn der Ausweis benötigt wird, gehört er in die Vorbereitungsphase. So vermeidest du, dass Anzeige, Exposé und Dokumente widersprüchliche Energiedaten enthalten.
Exposé erstellen: Welche Angaben Interessenten wirklich brauchen
Ein gutes Exposé ist keine Werbebroschüre voller Superlative, sondern eine klare Entscheidungshilfe. Käufer wollen erkennen, ob Lage, Größe, Zustand und Preis zu ihrem Suchprofil passen. Beschreibe deshalb nicht nur Vorteile, sondern auch objektive Eigenschaften und bekannte Besonderheiten. Fotos sollten hell und aktuell sein, Räume nachvollziehbar zeigen und nicht durch extreme Weitwinkelwirkung falsche Erwartungen erzeugen.
Zum Kern gehören typischerweise Objektart, Lagebeschreibung ohne unnötige private Details, Wohn- und Grundstücksfläche, Zimmer, Baujahr, Zustand, wesentliche Modernisierungen, Heizung, Energieangaben, Stellplätze, Verfügbarkeit und Kaufpreis. Bei Eigentumswohnungen kommen Informationen zur Gemeinschaft und zu laufenden Kosten hinzu. Vermietete Immobilien brauchen eine andere Zielgruppenansprache als frei werdende Eigenheime.
Eine sinnvolle Strategie ist, im öffentlichen Inserat genug Informationen für die Vorqualifizierung zu geben und detaillierte Unterlagen erst ernsthaften Interessenten zur Verfügung zu stellen. Dabei solltest du personenbezogene Daten und sensible Dokumente nicht unkontrolliert veröffentlichen.
Anfragen und Besichtigungen ohne Makler organisieren

Nach Veröffentlichung beginnt der zeitintensivste Teil des Privatverkaufs. Viele Anfragen enthalten zunächst wenig Information. Ein kurzer standardisierter Fragenblock kann helfen: Wann soll gekauft werden? Wird die Immobilie selbst genutzt? Ist die Finanzierung bereits grundsätzlich besprochen? Welche Punkte aus dem Exposé sind noch unklar? Das ist keine Bonitätsprüfung, filtert aber unverbindliche Kontakte.
Bei Besichtigungen solltest du Fakten konsistent kommunizieren. Wenn mehrere Interessenten unterschiedliche Angaben zu Fläche, Modernisierungen oder Übergabetermin erhalten, entstehen später unnötige Konflikte. Notiere deshalb häufige Fragen und ergänze dein Informationspaket, wenn sich Lücken zeigen.
Bei noch bewohnten Immobilien spielt auch Datenschutz und Sicherheit eine Rolle. Zeige keine Dokumente mit unnötigen Kontodaten oder persönlichen Informationen und plane Termine so, dass der Ablauf kontrollierbar bleibt. Sammelbesichtigungen können Zeit sparen, sind aber nicht für jedes Objekt oder jede Verkäuferin angenehm.
Wie prüfst du, ob ein Käufer die Immobilie finanzieren kann?
Ein hoher Preis im Kaufangebot ist nur dann hilfreich, wenn die Finanzierung realistisch zustande kommen kann. Du musst als Verkäufer keine eigene Bankprüfung durchführen, solltest aber vor dem Notartermin klären, wie konkret die Finanzierung des Interessenten ist. Eine unverbindliche Aussage „die Bank macht das“ ist etwas anderes als eine belastbare Finanzierungsbestätigung oder eine fortgeschrittene Kreditzusage.
Bei einer Baufinanzierung prüfen Kreditgeber Einkommen, Ausgaben und weitere finanzielle Umstände. Die Objektbewertung ist ebenfalls relevant. Deshalb kann ein Käufer trotz ausreichendem Einkommen Finanzierungsschwierigkeiten bekommen, wenn seine Bank den Kaufpreis oder den Objektwert anders einordnet. Für Verkäufer ist das ein guter Grund, den Kaufvertrag nicht allein auf die höchste mündliche Zusage auszurichten.
Wenn du selbst nachvollziehen willst, wie Käufer eine Finanzierung strukturieren, bietet der Ratgeber Baufinanzierung Schritt für Schritt einen Überblick. Das hilft auch, realistische Zeitpunkte für Unterlagen, Bankprüfung und Notartermin einzuplanen.
Kaufpreis verhandeln: Reservierung und mündliche Zusage richtig einordnen
Lege vor Verhandlungen fest, welche Punkte neben dem Preis wichtig sind: Übergabetermin, mitverkauftes Inventar, Räumung, bekannte Mängel und Finanzierungssicherheit. Ein geringfügig niedrigeres Angebot mit geklärter Finanzierung und realistischem Zeitplan kann wirtschaftlich attraktiver sein als ein Höchstgebot mit vielen offenen Bedingungen.
Bei Grundstücksgeschäften ist die notarielle Form zentral. Verlasse dich deshalb nicht darauf, dass eine lose Reservierungszusage denselben rechtlichen Status wie der notarielle Kaufvertrag hat. Sobald sich Verkäufer und Käufer in den wesentlichen Punkten angenähert haben, sollten die Daten strukturiert an das Notariat gehen, damit ein Vertragsentwurf vorbereitet werden kann.
Im Privatverkauf ist es besonders wichtig, Verhandlung und Information zu trennen. Ein Preisnachlass darf nicht damit erkauft werden, dass bekannte relevante Tatsachen unklar dargestellt werden. Unsicherheiten gehören sauber in die Kommunikation und gegebenenfalls in die Vertragsgestaltung.
Notar, Kaufvertrag und Übergabe: Was ohne Makler nicht entfällt

Der Notartermin ist nicht nur ein formaler Abschluss. § 311b BGB schreibt die notarielle Beurkundung des Grundstückskaufvertrags vor. Das Notariat bereitet den Vertrag auf Basis der Daten und Vereinbarungen der Parteien vor und begleitet die grundbuchrechtliche Abwicklung. Bei Verbraucherverträgen sieht § 17 BeurkG zudem vor, dass der Verbraucher ausreichend Gelegenheit erhalten soll, sich vorab mit dem Vertragsgegenstand auseinanderzusetzen; der vorgesehene Text soll im Regelfall zwei Wochen vorher zur Verfügung gestellt werden.
Als Verkäufer solltest du den Entwurf nicht erst im Termin lesen. Prüfe insbesondere Objektbezeichnung, Kaufpreis, Fälligkeit, Besitzübergang, bekannte Belastungen, Umgang mit bestehender Grundschuld, mitverkaufte Gegenstände und vereinbarte Beschaffenheiten. Bei komplexen Rechtsfragen kann zusätzliche anwaltliche Beratung sinnvoll sein; das Notariat ist neutral und vertritt nicht einseitig Verkäuferinteressen.
Die Schlüsselübergabe sollte sich am Vertrag und an der Kaufpreisabwicklung orientieren. Ein Übergabeprotokoll mit Zählerständen, Schlüsselanzahl und Zustand ist praktisch, ersetzt aber keine sauber formulierten Vertragsregelungen.
Welche Kosten bleiben beim Immobilienverkauf ohne Makler?
Ohne Makler fällt keine Maklercourtage aus einer nicht bestehenden Vermittlung an. Das bedeutet aber nicht, dass ein Privatverkauf kostenlos ist. Kosten können unter anderem für Energieausweis, Grundbuch- oder Katasterunterlagen, Grundrissaufbereitung, Fotos, Anzeigen, Bewertung, Rechtsberatung und gegebenenfalls die Ablösung bestehender Finanzierungen entstehen.
Wenn bereits ein Maklervertrag besteht oder ein Makler den Käufer nachweislich vermittelt hat, ist die Situation anders. Ob ein Provisionsanspruch besteht, hängt vom Vertrag und vom konkreten Ablauf ab. Für Wohnungen und Einfamilienhäuser enthalten §§ 656c und 656d BGB besondere Regeln zur Verteilung beziehungsweise Überwälzung von Maklerkosten bei bestimmten Verbraucherkonstellationen. Ein Privatverkauf nach bereits begonnener Maklertätigkeit sollte daher nicht pauschal als provisionsfrei behandelt werden.
| Kostenblock | Kann auch ohne Makler entstehen? | Beispiel |
|---|---|---|
| Unterlagen | Ja | Energieausweis, Register- oder Katasterunterlagen |
| Vermarktung | Ja | Portal, Fotos, Grundrissaufbereitung |
| Bewertung | Optional | Gutachten oder qualifizierte Wertermittlung |
| Finanzierung | Möglich | Ablösung bestehender Darlehen, mögliche Vorfälligkeitsfragen |
| Maklercourtage | nur bei entsprechender Maklertätigkeit/Vertrag | bestehenden Maklervertrag separat prüfen |
Steuer, Restschuld und Nettoerlös: Was vom Verkaufspreis wirklich übrig bleibt
Der Verkaufspreis ist nicht automatisch der Betrag, der dir anschließend als Eigenkapital zur Verfügung steht. Wenn die Immobilie noch finanziert ist, muss die Restschuld berücksichtigt werden. Je nach Darlehen und Zeitpunkt kann außerdem eine Vorfälligkeitsentschädigung relevant sein. Hinzu kommen Verkaufsaufwendungen und gegebenenfalls Steuern.
Für die Einkommensteuer ist insbesondere § 23 EStG relevant. Ob ein privater Veräußerungsgewinn steuerpflichtig ist, hängt unter anderem von Haltedauer und Nutzung ab. Die steuerlichen Details findest du im Housefinan-Ratgeber Steuer aus Immobilienverkauf; hier konzentrieren wir uns auf den praktischen Verkaufsprozess ohne Makler.
Wenn du mit dem Verkauf eine neue Immobilie finanzieren möchtest, rechne deshalb mit dem Nettoerlös: Kaufpreis abzüglich Restschuld, direkt zurechenbarer Kosten und gegebenenfalls steuerlicher Belastung. Erst dieser Betrag sollte als mögliches Eigenkapital in eine neue Finanzierung einfließen.
Häufige Fehler beim Immobilienverkauf ohne Makler
- Preis nur nach Wunsch festlegen: Ein emotionaler Zielpreis ersetzt keine Markt- und Objektanalyse.
- Zu früh inserieren: Fehlender Energieausweis oder unklare Flächen führen später zu Korrekturen.
- Mängel beschönigen: Relevante Tatsachen sollten sauber dokumentiert und rechtlich richtig behandelt werden.
- Jeden Interessenten gleich behandeln: Vorqualifizierung spart Besichtigungszeit und schützt sensible Unterlagen.
- Höchstes Gebot mit sicherstem Abschluss verwechseln: Finanzierung und Zeitplan des Käufers sind entscheidend.
- Notar als eigene Rechtsvertretung verstehen: Das Notariat ist neutral; bei einseitigem Beratungsbedarf kann zusätzliche Hilfe nötig sein.
- Nettoerlös überschätzen: Restschuld, Kosten und mögliche Steuer werden erst spät berücksichtigt.
- Alten Maklervertrag ignorieren: Ein bereits bestehender Auftrag kann Provisions- oder Kündigungsfragen auslösen.
Checkliste: Immobilie privat verkaufen
| Phase | Prüfpunkt | Erledigt, wenn … |
|---|---|---|
| Vorbereitung | Eigentum, Belastungen, Restschuld | Grundbuch- und Finanzierungsstatus sind klar |
| Preis | Wert und Angebotspreis | Preis ist mit Markt- und Objektmerkmalen begründbar |
| Dokumente | Energie, Flächen, Objektunterlagen | Unterlagen sind aktuell und widerspruchsfrei |
| Vermarktung | Exposé, Fotos, Kanäle | Interessenten erhalten die relevanten Fakten |
| Besichtigung | Fragen und Termine | Ablauf ist planbar und Angaben bleiben konsistent |
| Käufer | Finanzierung | Finanzierbarkeit ist vor Notartermin ausreichend konkret |
| Vertrag | Entwurf prüfen | Preis, Übergabe, Belastungen und Besonderheiten sind geklärt |
| Abschluss | Zahlung und Übergabe | Übergabe folgt den notariellen Vereinbarungen |
Wenn einzelne Punkte bei dir komplex sind, musst du nicht automatisch den gesamten Verkauf an einen Makler geben. Du kannst gezielt Fachleistungen einkaufen und die Vermarktung trotzdem selbst steuern. Entscheidend ist, die Stellen zu erkennen, an denen ein Fehler wirtschaftlich oder rechtlich erheblich wäre.
Häufige Fragen
Die wichtigsten Antworten zu Privatverkauf, Unterlagen, Energieausweis und Notar.
Bei einem Verkauf mit laufender Finanzierung sollten Sie früh klären, unter welchen Voraussetzungen Sie den Immobilienkredit vorzeitig ablösen können.
Kann ich eine Immobilie in Deutschland ohne Makler verkaufen?
Ja. Für den Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung besteht grundsätzlich keine Pflicht, einen Immobilienmakler zu beauftragen. Der Grundstückskaufvertrag selbst muss jedoch nach § 311b BGB notariell beurkundet werden.
Welche Unterlagen brauche ich für einen Immobilienverkauf ohne Makler?
Typischerweise werden unter anderem Grundbuchinformationen, Grundrisse und Flächenangaben, Energieausweis, Angaben zu Modernisierungen und je nach Objekt weitere Unterlagen benötigt. Bei Eigentumswohnungen kommen Unterlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft hinzu. Welche Dokumente im Einzelfall erforderlich sind, hängt vom Objekt und vom Notariat ab.
Brauche ich beim Privatverkauf einen Energieausweis?
Bei einem Verkauf ist grundsätzlich ein gültiger Energieausweis erforderlich, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. Nach den geltenden Regeln muss er potenziellen Käufern spätestens bei der Besichtigung zugänglich gemacht und nach dem Verkauf übergeben werden; bei kommerziellen Anzeigen sind bei vorhandenem Ausweis bestimmte Energiedaten anzugeben.
Wer erstellt den Kaufvertrag, wenn kein Makler beteiligt ist?
Der notarielle Kaufvertrag wird im Verkaufsprozess mit dem Notariat vorbereitet. Ein Vertrag über die Übertragung eines Grundstücks bedarf nach § 311b BGB der notariellen Beurkundung. Ein Makler ersetzt diese Form nicht.
Spare ich beim Verkauf ohne Makler automatisch die gesamte Maklerprovision?
Wenn tatsächlich kein Maklervertrag besteht und kein provisionsauslösender Makler tätig wird, fällt aus dieser Vermittlung keine Maklercourtage an. Trotzdem entstehen andere Kosten und Aufwände, etwa für Unterlagen, Energieausweis, Vermarktung, Bewertung oder fachliche Beratung. Bestehende Maklerverträge müssen gesondert geprüft werden.




